Studienplatztausch Charité Berlin: Medizin nicht möglich, Zahnmedizin schon
Nur für Zahnmedizin möglich
Weil hier für Humanmedizin kein Tausch stattfindet, zeigen wir dafür keine Chancen-Statistik — jede Zahl wäre nur Wunschdenken ohne realistischen Weg, keine echte Erfolgsaussicht. (Für andere Studiengänge kann die Regelung abweichen, siehe Artikel unten.)
Wer im Medizinstudium an die Charité tauschen möchte, muss eine unbequeme Wahrheit akzeptieren: Es geht nicht. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, die gemeinsame medizinische Fakultät von Humboldt-Universität und Freier Universität Berlin, schließt Studienplatztausch im Studiengang Medizin explizit aus. Für Zahnmedizin gilt das nicht – dort bietet die Charité ein reguläres, funktionierendes Tauschverfahren an. Dieser Artikel trennt beides sauber.
Studienplatztausch an der Charité auf einen Blick
| Status | Medizin: nicht möglich · Zahnmedizin: möglich |
| Verfahren | Medizin: entfällt · Zahnmedizin: Antrag per E-Mail mit Formular |
| Fristen | Zahnmedizin: bis 31. März (SoSe) / 30. September (WiSe) |
| Ringtausch | Nicht dokumentiert (weder für Medizin noch Zahnmedizin) |
| Zuständige Stelle | Charité Zulassungswesen |
Medizin: kein Tausch möglich
Für Medizin gibt es kein „So läuft’s ab” – die Charité formuliert es unmissverständlich: „Im Studiengang Medizin ist ein Studienplatztausch ebenso wie eine Zulassung zum höheren Fachsemester nicht möglich.” Begründet wird das damit, dass an anderen Universitäten erbrachte Studienleistungen nicht angemessen mit dem Charité-eigenen Modellstudiengang vergleichbar sind – das gilt sowohl für Standard-Curricula anderer Unis als auch für andere Modellstudiengänge und internationale Hochschulen. Auch die sonst übliche Alternative einer regulären Bewerbung ins höhere Fachsemester ist für Medizin ausdrücklich ausgeschlossen.
Zahnmedizin: Tausch ist möglich
Anders als bei Medizin gibt es für Zahnmedizin ein reguläres Tauschverfahren. Voraussetzung: „Die Tauschwilligen müssen einen vergleichbaren Studienstand haben und ohne Studienzeitverzögerung in den Studienplan der Charité integriert werden können.”
Den Antrag stellst du per E-Mail an [email protected], mit folgenden Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf Studienplatztausch” (PDF)
- von allen am Tausch beteiligten Personen: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe von Studiengang und Fachsemester
- von der Person, die an die Charité tauschen möchte: eine im Land Berlin anerkannte Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
- von allen Beteiligten: bisher erworbene Leistungen (Transcript of Records)
Benenne die Dateien so, dass Name und Dokumentart aus dem Dateinamen hervorgehen. Laut Charité kommt die Entscheidung in der Regel innerhalb weniger Tage per E-Mail.
Fristen
Für Zahnmedizin gelten die allgemeinen Antragsfristen der Charité: bis 31. März für das Sommersemester, bis 30. September für das Wintersemester (Stand: August 2026, bitte vor Antragstellung bei der Charité prüfen). Für Medizin entfallen Fristen, da kein Tauschverfahren existiert.
Formulare und Kontakt
Charité Zulassungswesen E-Mail: [email protected] Formular (nur Zahnmedizin): Antrag auf Studienplatztausch (PDF)
Deine Tauschchancen: Charité in Zahlen
Für Medizin zeigen wir hier bewusst keine Chancen-Statistik: Ein „Chance-Index” für eine Route, die es gar nicht gibt, wäre reines Wunschdenken statt einer echten Erfolgsaussicht – das wäre irreführend. Für Zahnmedizin ist die Fallzahl in unserem eigenen Datensatz noch klein; nutze für deine persönliche Route lieber den Chancen-Rechner mit Studiengang „Zahnmedizin”.
Besonderheiten
Die Charité ist die gemeinsame medizinische Fakultät von Humboldt-Universität und Freier Universität Berlin – seit 2003 zu einer einzigen Rechtsperson verschmolzen. Es gibt also nicht zwei getrennte Studienorte für Medizin in Berlin, sondern nur diesen einen. Das Tauschverbot für Medizin gilt unabhängig davon, unter welcher Trägeruniversität ein Platz geführt wird.
Wenn der Tausch nicht klappt (Medizin)
Für Medizin bleibt kein Alternativweg über die Charité selbst – weder Tausch noch reguläre Bewerbung ins höhere Fachsemester sind laut Quelle möglich. Ob Härtefallregelungen existieren, geht aus den verfügbaren Unterlagen nicht hervor; das solltest du direkt beim Charité Zulassungswesen erfragen. Realistischer bleibt oft, einen Tausch an einer anderen, tauschoffenen Universität anzustreben oder den juristischen Weg zu prüfen: studienplatzklage.de liefert dazu neutrale Informationen.
Häufige Fragen
Kann ich als Medizinstudent:in überhaupt an die Charité tauschen? Nein. Die Charité schließt Studienplatztausch im Studiengang Medizin ausdrücklich aus.
Gilt das auch für Zahnmedizin? Nein – für Zahnmedizin gibt es ein reguläres Tauschverfahren mit Antrag per E-Mail, Formular und festen Fristen (31.03. / 30.09.).
Kann ich mich als Medizinstudent:in stattdessen auf einen höheren Fachsemester-Platz bewerben? Auch das ist laut Charité für Medizin nicht möglich – die Quelle nennt keine Ausnahme.
Warum lehnt die Charité Tausch für Medizin ab, während Zahnmedizin es erlaubt? Als Begründung nennt die Charité für Medizin, dass Studienleistungen anderer Curricula nicht angemessen mit ihrem eigenen Modellstudiengang vergleichbar sind. Für Zahnmedizin gilt diese Einschränkung offenbar nicht in derselben Form.
Gibt es Härtefallregelungen an der Charité? Dazu liegen keine Informationen vor – kläre das direkt mit dem Zulassungswesen der Charité.
Weiterführend: Was ist Studienplatztausch?, Erstsemester: Warum Tausch (fast) unmöglich ist, Härtefallantrag statt Tausch, Bewerbung ins höhere Fachsemester, Uni Bonn.