Studienplatztausch Charité Berlin: nur 1. Fachsemester (Medizin) oder Zahnmedizin
Nur 1. FS oder Zahnmedizin möglich
Für Humanmedizin zeigen wir hier bewusst keine Chancen-Statistik — die Zahl wäre entweder reines Wunschdenken ohne realistischen Weg oder (bei einer schmalen Ausnahme) nicht aussagekräftig genug. Details dazu im Artikel unten. (Für andere Studiengänge kann die Regelung abweichen.)
Wer im Medizinstudium an die Charité tauschen möchte, muss eine unbequeme Wahrheit akzeptieren: Ein Tausch ins höhere Fachsemester geht nicht. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, die gemeinsame medizinische Fakultät von Humboldt-Universität und Freier Universität Berlin, schließt das im Studiengang Medizin explizit aus. Es gibt aber eine schmale Ausnahme: Vor dem 1. Fachsemester ist ein Tausch bei gleicher Zulassungsquote möglich. Für Zahnmedizin gilt die Einschränkung ohnehin nicht – dort bietet die Charité ein reguläres, funktionierendes Tauschverfahren an. Dieser Artikel trennt alle drei Fälle sauber.
Studienplatztausch an der Charité auf einen Blick
| Status | Medizin ab 2. FS: nicht möglich · Medizin vor 1. FS: möglich bei gleicher Quote · Zahnmedizin: möglich |
| Verfahren | Medizin vor 1. FS: Antrag mit Nachweis gleicher Zulassungsquote · Zahnmedizin: Antrag per E-Mail mit Formular |
| Fristen | 31. März (SoSe) / 30. September (WiSe) – für beide Fälle |
| Ringtausch | Ausdrücklich möglich (bis zu 3 Beteiligte), wo Tausch überhaupt zulässig ist |
| Zuständige Stelle | Charité Zulassungswesen |
Medizin ab dem 2. Fachsemester: kein Tausch möglich
Für einen Tausch ins höhere Fachsemester gibt es kein „So läuft’s ab“ – die Charité formuliert es unmissverständlich: „Im Studiengang Medizin ist ein Studienplatztausch ebenso wie eine Zulassung zum höheren Fachsemester nicht möglich.“ Begründet wird das damit, dass an anderen Universitäten erbrachte Studienleistungen nicht angemessen mit dem Charité-eigenen Modellstudiengang vergleichbar sind – das gilt sowohl für Standard-Curricula anderer Unis als auch für andere Modellstudiengänge und internationale Hochschulen. Auch die sonst übliche Alternative einer regulären Bewerbung ins höhere Fachsemester ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Medizin vor dem 1. Fachsemester: Tausch bei gleicher Zulassungsquote möglich
Diese Ausnahme wird auf der Charité-Seite leicht übersehen, weil sie im allgemeinen Teil zum Studienplatztausch steht und nicht im Medizin-Absatz: „Ein Studienplatztausch vor dem 1. Fachsemester kann nur gestattet werden, wenn die Zulassung in derselben Zulassungsquote erfolgt ist.“ Die drei möglichen Quoten sind die Abiturbestenquote, das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) und die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) – ein Tausch in den Vorabquoten (z. B. Zweitstudienbewerber, Ausländer, Härtefälle) ist ausgeschlossen. Das ergibt inhaltlich Sinn: Die Begründung für den Ausschluss ab dem 2. Fachsemester – fehlende Vergleichbarkeit bereits erbrachter Studienleistungen – greift vor Studienbeginn gar nicht, weil dann noch niemand Leistungen erbracht hat, die verglichen werden müssten.
Das betrifft ausschließlich Personen, die ihren aktuellen Studienplatz noch nicht angetreten haben, sondern nur eine Zulassung dafür besitzen, und deren Charité-Zulassung über dieselbe Quote erfolgt wäre wie die Zulassung an der anderen Uni. Wer an der anderen Uni bereits eingeschrieben ist und schon ein höheres Fachsemester studiert, fällt unter den Ausschluss oben.
Zahnmedizin: Tausch ist möglich
Anders als bei Medizin (ab dem 2. Fachsemester) gibt es für Zahnmedizin ein reguläres Tauschverfahren, unabhängig vom Fachsemester. Voraussetzung: „Die Tauschwilligen müssen einen vergleichbaren Studienstand haben und ohne Studienzeitverzögerung in den Studienplan der Charité integriert werden können.“
Den Antrag stellst Du per E-Mail an [email protected], mit folgenden Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf Studienplatztausch“ (PDF)
- von allen am Tausch beteiligten Personen: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe von Studiengang und Fachsemester
- von der Person, die an die Charité tauschen möchte: eine im Land Berlin anerkannte Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
- von allen Beteiligten: bisher erworbene Leistungen (Transcript of Records)
Benenne die Dateien so, dass Name und Dokumentart aus dem Dateinamen hervorgehen. Laut Charité kommt die Entscheidung in der Regel innerhalb weniger Tage per E-Mail.
Für den Tausch vor dem 1. Fachsemester (Medizin) dürfte sinngemäß ein Nachweis der jeweiligen Zulassungsquote statt des Transcript of Records nötig sein – frag im Zweifel direkt beim Zulassungswesen nach, welche Unterlagen für diesen Fall konkret verlangt werden.
Fristen
Für beide möglichen Fälle – Zahnmedizin-Tausch und Medizin-Tausch vor dem 1. Fachsemester – gelten dieselben allgemeinen Antragsfristen der Charité: bis 31. März für das Sommersemester, bis 30. September für das Wintersemester (Stand: September 2026, bitte vor Antragstellung bei der Charité prüfen). Für Medizin ab dem 2. Fachsemester entfallen Fristen, da kein Tauschverfahren existiert.
Formulare und Kontakt
Charité Zulassungswesen E-Mail: [email protected] Formular (Zahnmedizin, für den Medizin-Fall vor dem 1. FS ggf. sinngemäß nutzbar): Antrag auf Studienplatztausch (PDF)
Deine Tauschchancen: Charité in Zahlen
Für einen Tausch ins höhere Fachsemester (Medizin) zeigen wir hier bewusst keine Chancen-Statistik: Ein „Chance-Index“ für eine Route, die es gar nicht gibt, wäre reines Wunschdenken statt einer echten Erfolgsaussicht – das wäre irreführend. Für Zahnmedizin und für den schmalen Vor-1.-FS-Fall bei Medizin ist die Fallzahl in unserem eigenen Datensatz noch klein; nutze für Deine persönliche Route lieber den Chancen-Rechner.
Besonderheiten
Die Charité ist die gemeinsame medizinische Fakultät von Humboldt-Universität und Freier Universität Berlin – seit 2003 zu einer einzigen Rechtsperson verschmolzen. Es gibt also nicht zwei getrennte Studienorte für Medizin in Berlin, sondern nur diesen einen. Das Tauschverbot ab dem 2. Fachsemester gilt unabhängig davon, unter welcher Trägeruniversität ein Platz geführt wird.
Ringtausch ist ausdrücklich möglich, wo überhaupt getauscht werden darf: Das aktuelle Antragsformular (Stand Oktober 2025) enthält auf Seite 2 einen eigenen Abschnitt „Nur auszufüllen bei Ringtausch!“ mit separaten Feldern für eine zweite und dritte Tauschperson – die Charité sieht also einen Tausch mit bis zu drei Beteiligten vor. Das betrifft praktisch nur die beiden Fälle, in denen ein Tausch überhaupt stattfinden darf: Zahnmedizin (unabhängig vom Fachsemester) und Medizin vor dem 1. Fachsemester bei gleicher Zulassungsquote. Für Medizin ab dem 2. Fachsemester bleibt es beim generellen Tauschverbot, das auch einen Ringtausch ausschließt.
Wenn der Tausch nicht klappt (Medizin ab 2. FS)
Für Medizin ab dem 2. Fachsemester bleibt kein Alternativweg über die Charité selbst – weder Tausch noch reguläre Bewerbung ins höhere Fachsemester sind laut Quelle möglich. Ob Härtefallregelungen existieren, geht aus den verfügbaren Unterlagen nicht hervor; das solltest Du direkt beim Charité Zulassungswesen erfragen. Realistischer bleibt oft, einen Tausch an einer anderen, tauschoffenen Universität anzustreben oder den juristischen Weg zu prüfen: studienplatzklage.de liefert dazu neutrale Informationen.
Häufige Fragen
Kann ich als Medizinstudent überhaupt an die Charité tauschen? Ins höhere Fachsemester nein. Vor dem 1. Fachsemester ja, wenn Du Deinen aktuellen Platz noch nicht angetreten hast und Deine Charité-Zulassung über dieselbe Zulassungsquote erfolgt wäre wie Deine andere Zulassung.
Gilt das auch für Zahnmedizin? Für Zahnmedizin gibt es unabhängig vom Fachsemester ein reguläres Tauschverfahren mit Antrag per E-Mail, Formular und festen Fristen (31.03. / 30.09.).
Kann ich mich als Medizinstudent stattdessen auf einen höheren Fachsemester-Platz bewerben? Auch das ist laut Charité für Medizin nicht möglich – die Quelle nennt keine Ausnahme.
Warum lehnt die Charité Tausch für Medizin ab dem 2. Fachsemester ab, erlaubt ihn aber davor? Als Begründung nennt die Charité, dass Studienleistungen anderer Curricula nicht angemessen mit ihrem eigenen Modellstudiengang vergleichbar sind. Vor dem 1. Fachsemester hat noch niemand Leistungen erbracht, die verglichen werden müssten – deshalb greift die Begründung dort nicht, und die Charité verlangt stattdessen nur gleiche Zulassungsquoten.
Wie trage ich einen Vor-1.-FS-Tausch bei euch ein? Wähle im Formular „Humanmedizin“ und als Studienphase „1. vorklinisches Semester“ – dann erscheint die Charité in der Uni-Liste. Voraussetzung bleibt, dass ihr über dieselbe Zulassungsquote zugelassen wurdet; das prüfen wir nicht automatisch, das klärt ihr direkt mit der Charité.
Gibt es Härtefallregelungen an der Charité? Dazu liegen keine Informationen vor – kläre das direkt mit dem Zulassungswesen der Charité.
Ist Ringtausch mit mehreren Beteiligten an der Charité möglich? Ja, ausdrücklich – das aktuelle Antragsformular sieht eigene Felder für eine zweite und dritte Tauschperson vor (bis zu 3 Beteiligte). Das gilt aber nur dort, wo überhaupt getauscht werden darf: bei Zahnmedizin und beim Medizin-Tausch vor dem 1. Fachsemester. Für Medizin ab dem 2. Fachsemester bleibt jeder Tausch – auch als Ring – ausgeschlossen.
Weiterführend: Was ist Studienplatztausch?, Erstsemester: Warum Tausch (fast) unmöglich ist, Härtefallantrag statt Tausch, Bewerbung ins höhere Fachsemester, Uni Bonn.